Spenden an Feuerwehren sind in Österreich steuermildernd absetzbar.
Seit 2017 gibt es dazu eine gesetzliche Änderung:
- Spenden werden in den Arbeitnehmerveranlagungen seit 2018 automatisch berücksichtigt
- Aus diesem Grund müssen Daten des Spenders elektronisch an das Finanazamt übermittelt werden. Dazu muss der Spender der Feuerwehr zusätzliche Informationen bekanntgeben: Vorname, Nachname (wie auf dem Meldezettel) & Geburtsdatum
- Fehlen diese Daten, so erfolgt keine automatische Berücksichtigung beim “Steuerausgleich".