21.01.2000 00:48

Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person

Eine 36-jährige Lenkerin kam mit ihrem Mazda 121 auf der A2 Richtung Graz Höhe Raststation Guntramsdorf ins Schleudern, prallte gegen einen anderen PKW und kam auf dem dritten Fahrstreifen entgegen der Fahrtrichtung zum Stehen. Ein nachkommendes KFZ kollidierte ebenfalls frontal mit den Wagen der 36-jährigen. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer rammte den Mazda. Durch diese Kollisionen wurde die 36jährige schwerst eingeklemmt. Nach dem Eintreffen unserer Wehr fanden wir folgende Lage vor: Fünf beteiligte Fahrzeuge, der Mazda befand sich im Bereich zweiter und dritter Fahrstreifen, die anderen Unfallfahrzeuge im Straßengraben sowie am ersten Fahrstreifen und am Pannenstreifen.

Der Mazda 121 hatte keinen Motorraum mehr. Weiters waren Fahrer und Beifahrersitz bis zur rückwärtigen Sitzbank zurückgeschoben; das Lenkrad befand sich etwa auf Schulterhöhe der Eingeklemmten. Von der Lenkerin waren lediglich linker Schulter- und Oberkörperbereich sowie der Kopf erkennbar. Starke Sturmböen und Schneefall machten den Einsatzkräften zu schaffen. Deshalb wurde das GTLF als Windschutz zwischen Böschung und dem verunfalltem PKW platziert.

Nach Absichern der Unfallstelle und während des Ausleuchtens wurde mit der Personenrettung begonnen. Zum Brandschutz wurde die Poly - Löschanlage (Voraus) bereitgestellt. Um den Notarztteam Zugang zur eingeklemmten Person zu ermöglichen, wurden B-Säule und hintere Türe entfernt. Parallel dazu wurde das Unfallfahrzeug mit Holz gesichert. In weiterer Folge wurden die A-Säulen fahrer- und beifahrerseitig unterhalb der Dachkante durchtrennt. Ein Wegdrücken des Vorderteils mit zwei Hydraulikzylindern (fahrer- und beifahrerseitig eingesetzt) ermöglichte der Notärztin eine bessere Beurteilung des Verletzungsgrades.

Die Eingeklemmte wurde intubiert und beatmet. Unter Verwendung von Schwelleraufsatz und Hydraulikzylinder wurde die Verletzte auf der Fahrerseite weiter freigelegt; soweit, dass die Notärztin eine EKG-Ableitung durchführen konnte. Es konnte nur mehr der Tod festgestellt werden.

Nach Freilegen vom linken Bein und Becken konnte die Tote schließlich aus den Trümmern geborgen werden. Die anschließende Bergung der Unfallfahrzeuge war nur mehr Routine.