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Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person, A2

Zu einem folgenschschweren Verkehrsunfall kam es in den Nachtstunden des 19. November 2011 auf der Südautobahn, auf der Richtungsfahrbahn Wien.

Aus ungeklärter Ursache prallte ein Audi A 4 mit hoher Geschwindigkeit in den Fahrbahnteiler der Autobahnausfahrt Wiener Neudorf.Von der Bezirksalarmzentrale wurden daher laut Alarmplan um 0 Uhr 25 die Feuerwehren Laxenburg und Wiener Neudorf zu diesem Verkehrsunfall alarmiert.Beim Eintreffen an der Unfallstelle stellten die Feuerwehrmänner fest, dass die Beifahrerin im Fahrzeug eingeklemmt ist.

Nach Rücksprache mit dem Roten Kreuz wurde beschlossen, sofort die Beifahrertüre zu entfernen um dem Rettungsdienst einen Zugang zur Patientin zu ermöglichen.Mit zwei hydraulischen Rettungssätzen parallel begannen anschließend die Feuerwehrkräfte das Dach zu entfernen. Zum Schutz der eingeklemmten Person während dieser Arbeiten wurde dieser eine Kopfschutzplatte vorgehalten.

Nachdem das Dach entfernt war, musste auch das Handschuhfach mittels hydraulischem Rettungsschere entfernt werden.Dazwischen setzte der anwesende Notarzt eine Infusion und verabreichte Medikamente.Mit dem hydraulischen Rettungszylinder wurde der Vorbau weggedrückt um die Beine der Frau zu befreien.Zur möglichst schonenden Rettung der Verletzten musste die Feuerwehr auch die Rückenlehne vom Sitz entfernen.Nach einer Stunde konnte die verletzte Frau mittels Spineboard aus dem Unfallfahrzeug befreit und zur weiteren Behandlung dem Rettungsdienst übergeben werden.

Weitere Informationen zu diesem Einsatz finden Sie auf der <link http: www.bfk-moedling.at _blank external-link-new-window bfk>Homepage des Bezirksfeuerwehrkommandos Mödling und der <link http: www.fflaxenburg.at _blank external-link-new-window ff>Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Laxenburg. 

Die veröffentlichten Berichte sind ein Auszug aus unseren Einsätzen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Verwendung unserer Bilder ist nur nach Rücksprache mit der Pressestelle und unter Angabe des Bildautors gestattet.